zurück zur Übersicht

Benötige ich in der Schweiz eine Baubewilligung für eine Single-Split-Klimaanlage?

Ja, in den meisten Schweizer Kantonen und Gemeinden ist die Installation des Aussengeräts bewilligungspflichtig.

Da sich das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Zudem ist in der Regel ein Lärmschutznachweis erforderlich, um die Einhaltung der Grenzwerte der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) zu belegen.

Hinweis für Mieter: Sie benötigen vorab zwingend das schriftliche Einverständnis Ihres Vermieters. Wir von der Suter Technik AG unterstützen Sie bei der Planung und liefern Ihnen alle technischen Daten für das Gesuch.